
Als Wer zuviel beweist, beweist gar nichts (lat.: qui nimium probat, nihil probat) bezeichnet man einen logischen Fehlschluß, de darin besteht, dass zuviel bewiesen wird. Aus dem Gegebenen folgt bei diesem Fehlschluß nicht nur eine These, sondern auch eine direkt entgegengesetzte oder falsche These.
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